Tabakblätter sind keine Tabakwaren...
Fast drei Viertel des Preises einer Schachtel Zigaretten sind (Tabak-)Steuern.
Tabakblätter fallen nicht unter das Tabaksteuergesetz. Die Blätter werden erst dann zu steuerpflichtigen Tabakwaren, wenn sie zu Rauchwaren verarbeitet werden. Sobald Sie vorhaben die Tabakblätter zu Tabakwaren zu verarbeiten, die nicht für den Eigengebrauch bestimmt sind weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst für die Versteuerung verantwortlich sind.
Zigaretten aus reinem Tabak haben einen feinen angenehmen Geruch. Die unangenehmen Gerüche gekaufter Zigaretten entstehen oft durch die diversen Zusatzstoffe, die dafür sorgen, dass die Zigaretten einer bestimmten Marke jederzeit gleich schmecken.
Die Tabakverordnung lässt bis zu 600 Einzelsubstanzen und chemisch nur vage definierte oder völlig undefinierte Gemische zu, die über zehn Prozent des Gesamtgewichts einer Zigarette ausmachen können. Etwa 100 der Zusatzstoffe oder ihrer Verbindungen stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
In Zigaretten sind u.a. enthalten:
Im Gegensatz zu industriell erzeugter Rauchware sind Tabakblätter frei von chemischen Zusatzstoffen.
Zigarettentabak selber herstellen
Die Tabak-Mischungen
Die in Deutschland beliebtesten Zigaretten bestehen aus einer amerikanischen Mischung ("American Blend"), die aus Virginia-, Burley- sowie Orienttabak besteht. Der klassische American Blend besteht aus etwa 60%
Virginia, 30% Burley und 10% Orient.
Früher wurden bei deutschen Mischungen auch bis zu 50% Orientanteil verwendet. Sie können ihre Mischungen nach eigenem Geschmack gestalten. Versuchen Sie es einfach.
Mischungen mit hohem Orientanteil sind sehr viel milder, aromatischer und angenehmer als die typischen American Blends.
Die heutigen Zigaretten sind meist mildere Sorten. Wenn Sie auch mehr die milden Sorten bevorzugen, können Sie den Orientanteil erhöhen und 20-50% statt nur 10% davon verwenden.
Wenn Sie Filterzigaretten herstellen möchten, sollten Sie jedoch die Wirkung des Filters auf den Geschmack berücksichtigen, er absorbiert auch Aromen. Tabakmischungen für Filterzigaretten sollten daher etwas kräftiger ausgelegt werden als Mischungen für Filterlose Zigaretten.
Dies gilt auch für das verwendete Zigarettenpapier, das sich ebenfalls auf den Zigarettengeschmack auswirkt. Eine Orientmischung erfordert ein fettarmes, besonders leichtes Papier, eine
Virginiamischung benötigt ein robustes, ebenfalls fettarmes Papier, während schwarze Zigaretten fetthaltiges Papier benötigen, das nicht so schnell verglimmt. Derzeit werden auch aromatisierte
Tabakblättchen angeboten. Diese bestehen u.a. aus gepresstem Tabakpulver und sind mit künstlichen Aromen versehen.
Zusammenfassung
Zigarettenmischungen bestehen heute überwiegend aus Virginia, Burley, Orient und Würztabaken.
Orienttabake sollten in keiner Zigarettenmischung fehlen: Sie verlangsamen den zu schnellen Abbrand der Virginiasorten und sorgen durch ihr Aroma für einen milden, harmonischen Geschmack.
Auch Papier und Filter haben Einfluss auf den Geschmack. Verwenden Sie keine aromatisierten Blättchen, diese stören den Eigengeschmack Ihrer natürlichen Tabake.
Lagerung der Tabakblätter
Wir empfehlen die Tabakblätter gekühlt, bei längerer Verwendungsdauer auch gefroren zu lagern, wodurch sie länger frisch und aromatisch bleiben.
Steuerliche Aspekte
Tabakblätter sind keine Tabakwaren im steuerrechtlichen Sinn, daher werden sie nicht mit Tabaksteuer besteuert. Zu Tabakwaren werden sie erst dann, wenn sie zu Zigarettentabak, Pfeifentabak usw. verarbeitet werden. Das heißt: Wenn Sie vorhaben, aus den Tabakblättern Tabakwaren herzustellen, sind Sie selbst für die Versteuerung verantwortlich.
Falls Sie also Tabakwaren herstellen möchten, beachten Sie das Tabaksteuergesetz:
http://bundesrecht.juris.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html
Andere Verwendungen sind steuerfrei.
Zum Beispiel Tabakblätter, die Sie zum Herstellen von Wandschmuck, Tischschmuck, Türschmuck usw. einsetzen oder als Dekorationsartikel verwenden, müssen nicht versteuert werden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
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